Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.06.2026
Liquidation
05.06.2026 Liquidationsschlussbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2024 bis zum 31.12.2024
12.03.2026 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2024 bis zum 15.04.2024
02.03.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 14.04.2024
08.05.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
13.05.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.11.2022 bis zum 31.12.2022
06.12.2022
Neueintragungen